1.) Das Angeln ist nur mit gültiger Tages-/Nachtkarte erlaubt. Für jede nicht bezahlte Rute wird eine Gebühr von 20.- € erhoben.
2.) Angelkarten sind nicht übertragbar.
3.) Jeder Fisch ist zu keschern und sofort waidgerechtzu töten.
4.) Das Befahren des Geländes darf nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO!
5.) Es dürfen keine lebenden Köderfische verwendet werden (Tierschutzgesetz).
6.) Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Jeder entsorgt seinen produzierten Müll selbst in den entsprechenden Mülltonnen. Auch gebrauchte Angelsehne ist Müll.
7.) Jegliches Anfüttern und Senken ist untersagt.
8.) Es ist immer der gültige Jahresfischereischein mitzuführen.
9.) Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer, Fischtöter und Zentimetermaß.
10.) Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Grillgeräte müssen mind. 20 cm Abstand vom Boden haben. Der Grill ist ständig unter Beobachtung zu halten. Der Angler haftet für die vom Grill angerichteten Schäden. Die Grillkohle sowie sonstiges Grillzubehör gehören entsprechend entsorgt.
11.) Das Anlegen und betreiben von Feuerstellen ist untersagt.